Gesetzlich verpflichtend seit 2014
Gefährdungsbeurteilung psychischer BelastungenObjektiv. Strukturiert.
Digital unterstützt.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist eine gesetzliche Pflicht im Arbeitsschutz und muss für alle Arbeitsplätze systematisch durchgeführt werden. Im Zentrum steht dabei die objektive Bewertung der Arbeitsbedingungen, nicht die individuelle Wahrnehmung einzelner Mitarbeitender.
Genau dieser Unterschied ist entscheidend: Subjektive Einschätzungen können wichtige Hinweise liefern, reichen jedoch nicht für eine belastbare, vergleichbare und rechtssichere Beurteilung aus.
In der Praxis kommen häufig Befragungen oder Workshops zum Einsatz. Diese liefern erste Impulse, sind jedoch oft subjektiv geprägt, nur eingeschränkt standardisierbar und erfüllen nicht die Anforderung der Anonymität. Für eine verlässliche Gefährdungsbeurteilung braucht es daher ein Verfahren, das einheitlich, nachvollziehbar und reproduzierbar arbeitet.
Unser Ansatz setzt genau hier an: Psychische Belastungsfaktoren werden über ein digitales, anonymisiertes Analyseverfahren erfasst. Die Auswertung erfolgt algorithmusbasiert anhand klar definierter Kriterien und fokussiert konsequent die objektiven Arbeitsbedingungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Datenschutz und Transparenz. Die Prozesse sind so gestaltet, dass keinerlei Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Gruppen möglich sind. Zusätzlich werden die Verfahren regelmäßig extern geprüft, um hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards sicherzustellen.

Das erhalten Sie:
digitale, anonyme Erhebung psychischer Belastungsfaktoren
objektive, algorithmusgestützte Auswertung nach Tätigkeits und Job- Familien
vollständig datenschutzkonforme Durchführung
klare Priorisierung von Handlungsfeldern mit Maßnahmenhinweisen
strukturierte, prüffähige Dokumentation
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